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Beschluss 09.02.2026 – Drensteinfurt

Beschluss

7. Einführung Grundsteuer C; Vorlage: I/019/2026

Vortrag anhand der Vorlage durch die Verwaltung. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, einen zusätzlichen Punkt 4 aufzunehmen der wie folgt lauten soll:

„4. dass die Verwaltung im Jahr 2028 einen erneuten Sachstandsbericht zur Entwicklung der baureifen Grundstücke vorlegt, einschließlich der Anzahl inzwischen bebauter Grundstücke sowie neu hinzugekommener Grundstücke mit potenzieller Relevanz für die Grundsteuer C.“

Der Bürgermeister lässt zunächst über die Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

Der Rat der Stadt Drensteinfurt beschließt,

1. von der Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) gemäß § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz Abstand zu nehmen,

2. die Entwicklung der Rechts-, Haushalts- und Vollzugspraxis in anderen Kommunen weiterhin zu beobachten und

3. alternative Instrumente zur Baulandmobilisierung und Innenentwicklung zu priorisieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja 13 Nein 0 Enthaltung 1

Art der Entscheidung:
Rat der Stadt
Datum:
09.02.2026
Abstimmungsergebnis:
Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 1
Themen:
2026 Beschluss Finanzen Grundsteuer Grundsteuer C
Beteiligte Gruppen / Mehrheiten:
HFA