Im Anschluss lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 345 %, für die Grundsteuer B 639 % und für die Gewerbesteuer 425 %.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Drensteinfurt wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0