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Beschluss 09.02.2026 – Drensteinfurt

Beschluss

Im Anschluss lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 345 %, für die Grundsteuer B 639 % und für die Gewerbesteuer 425 %.

Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Drensteinfurt wird beschlossen.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis:

Ja 12 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0

Art der Entscheidung:
Rat der Stadt
Datum:
09.02.2026
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12, Nein: 2, Enthaltung: 0
Themen:
2026 Beschluss Finanzen Gewerbesteuer Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B
Beteiligte Gruppen / Mehrheiten:
HFA