7. Anregung nach § 24 GO NRW, hier: Wiederherstellung Mühlrad, Vorlage: I/007/2026
Vortrag anhand der Vorlage durch die Verwaltung.
Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Drensteinfurt nimmt die Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis. Der Anregung, das Mühlrad an der Wassermühle an der Nepomuk-Brücke kurzfristig zu sanieren oder zu erneuern, kann derzeit nicht gefolgt werden. Eine Sanierung oder Erneuerung des Mühlrades als Einzelmaßnahme ist aus technischen, arbeitsschutzrechtlichen und statischen Gründen derzeit nicht möglich. Eine Umsetzung kann nur im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Maßnahme zur Sanierung des Mühlenstauwehrs und in Abstimmung mit der privaten Eigentümerin erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Überlegungen zur Sanierung des Stauwehrs durch die private Eigentümerin die Erneuerung des Mühlrades erneut zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0