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Bürgerbeteiligung beschlossen – doch wo bleibt sie? – Drensteinfurt.peus.info
Bürgerbeteiligung beschlossen – doch wo bleibt sie?
20.06.2022, 07.04.2025, 12.09.2022
Drensteinfurt. Der Rat der Stadt Drensteinfurt hat 2022 einstimmig Grundsätze für mehr Bürgerbeteiligung beschlossen. Vier Jahre später stellt sich die Frage: Was ist daraus geworden?
Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur informiert werden, wenn politische Entscheidungen längst gefallen sind. Sie sollen sich einbringen, diskutieren, Vorschläge machen und an geeigneten Stellen tatsächlich Einfluss nehmen können. Das ist zumindest der politische Anspruch, den sich die Stadt Drensteinfurt selbst gesetzt hat bzw. den der Rat der Stadt Drensteinfurt der Verwaltung aufgegeben hat.
Am 20. Juni 2022 fasste der Rat dazu einen bemerkenswert eindeutigen Beschluss. Unter Tagesordnungspunkt 9 ging es um die „Vorstellung Handlungsempfehlungen für Bürgerbeteiligung in der Stadt Drensteinfurt“. Nach einer Präsentation des Beratungsunternehmens IMORDE und einer ausführlichen Diskussion wurde der Beschluss einstimmig gefasst: 27 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung.
Der Beschluss war dabei mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung. Der Rat nahm den damaligen Stand der Bürgerbeteiligung und die Anforderungen daran zur Kenntnis und beschloss ausdrücklich die erarbeiteten Grundsätze für die zukünftige Bürgerbeteiligung.
Und er beschloss noch etwas: Die Verwaltung sollte einmal jährlich über den aktuellen Sachstand bei den Bürgerbeteiligungen berichten und gegebenenfalls Handlungspotenziale aufzeigen.
Genau hier beginnt die interessante Frage.
27 Ja-Stimmen für ein klares Verfahren
Die Sitzung vom 20. Juni 2022 war keine kleine Gesprächsrunde. Anwesend waren unter anderem der damalige Bürgermeister Carsten Grawunder sowie die Ratsmitglieder Sonja Berstermann-Kowalke, Raphaela Blümer, Andreas Brinkmann, Oliver Buchholz, Manuela de Vaal, Stefan Gengenbacher, Uwe Hagemann, Thomas Hunsteger, Alfons Krellmann, Bernhard Meyer, Ingo Meyer, Martin Niesmann, Heidi Pechmann, Reinhard Pöhler, Sabrina Salomon, Tabea Sandkühler, Werner Schmidt, Bernhard Stückmann, Ingo Stude, Simone Stude, Jonas Volkmar, Martin Welscheit, Burkhard Wieland, Markus Wiewel, Dirk Zache und Martin Zinselmeier.
Hinzu kamen Katrin Adolf, Gabi Albrecht und Martin Brinkötter, die entsprechend der Niederschrift zu späteren beziehungsweise früheren Tagesordnungspunkten anwesend waren.
Von der Verwaltung waren Regina Helm-Rickes als Schriftführerin sowie Ingo Herbst, Katja Lenz und Jan Schwering anwesend. Als Referenten beziehungsweise Beteiligte des beauftragten Beratungsunternehmens IMORDE waren Jens Imorde, Geschäftsführer der IMORDE Projekt- & Kulturberatung GmbH, Lisa Pritzel und Ann-Christin Budde aufgeführt.
Entschuldigt fehlten Uwe Eggert, Alfred Haase, Silke Heitbaum, Rainer Hoffstedde und Mathias Micheel sowie Ann-Christin Budde, soweit sie in der Niederschrift ebenfalls als entschuldigt vermerkt ist.
In der Sitzung präsentierte Jens Imorde die Handlungsempfehlungen. Anschließend wurde intensiv diskutiert. Für die SPD-Fraktion beantragte Ingo Stude, dass einmal jährlich über den aktuellen Sachstand berichtet und gegebenenfalls Handlungspotenzial aufgezeigt wird.
Für die CDU-Fraktion brachte Sabrina Salomon daraufhin einen geänderten Beschlussvorschlag ein, der diesen jährlichen Bericht ausdrücklich aufnahm.
Am Ende stand der einstimmige Beschluss.
Ein Beschluss ist kein unverbindlicher Wunschzettel
Das ist politisch entscheidend.
Der Rat einer Stadt ist nicht lediglich ein Diskussionsforum, dessen Beschlüsse anschließend nach Belieben umgesetzt werden können. Er ist das zentrale politische Beschlussorgan der Kommune. Wenn der Rat einen konkreten Auftrag an die Verwaltung formuliert, ist zunächst einmal die Verwaltung in der Verantwortung, diesen Auftrag umzusetzen beziehungsweise über seine Umsetzung zu berichten.
Im Fall der Bürgerbeteiligung wurde sogar ein jährlicher Bericht ausdrücklich beschlossen. Damit lässt sich die Frage der Bürgerbeteiligung nicht auf die Suche nach einer geeigneten Internetplattform reduzieren.
Natürlich braucht moderne Bürgerbeteiligung geeignete Werkzeuge. Aber das Werkzeug ersetzt nicht den politischen Willen. Und umgekehrt kann das Fehlen eines bestimmten Werkzeugs nicht ohne Weiteres als Begründung dafür dienen, Bürgerbeteiligung nicht systematisch weiterzuentwickeln.
Die Technik ist längst vorhanden
Dabei fehlt es keineswegs grundsätzlich an technischen Möglichkeiten. Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt mit Beteiligung NRW ein zentrales Beteiligungsportal. Dort können Bürgerinnen und Bürger beispielsweise an Dialogen, Umfragen, Veranstaltungen und formellen Beteiligungsverfahren teilnehmen. Das Portal beschreibt ausdrücklich die Möglichkeit, dass auch Kommunen eigene Beteiligungsverfahren und Veranstaltungen darüber anbieten. Noch in der Ratssitzung vom 07.04.2025 wurde die Stadt beauftragt, die Nutzung der Beteiligungsplattform NRW zu prüfen.
Das ist mehr als ein digitales Schwarzes Brett. Bürger können Beiträge verfassen, Stellungnahmen abgeben, an Umfragen teilnehmen, Meldungen einreichen oder an Veranstaltungen teilnehmen. Auf kommunalen Portalen, die Beteiligung NRW bereits einsetzen, sind solche unterschiedlichen Beteiligungsformen praktisch sichtbar. Die Stadt Dortmund beispielsweise nutzt das Portal für Dialoge, Veranstaltungen und Umfragen.
Damit wäre grundsätzlich ein Weg vorhanden, Informationen nicht nur zu veröffentlichen, sondern Rückmeldungen der Bürger strukturiert einzuholen und Beteiligungsverfahren nachvollziehbar abzubilden.
Und es gibt sogar eine Open-Source-Alternative
Noch weiter reicht CONSUL Democracy. Die Open-Source-Software wurde ausdrücklich für digitale Demokratie und Bürgerbeteiligung entwickelt. Sie kann kostenlos genutzt und verändert werden. Zu den Funktionen gehören Diskussionen, Bürgeranträge und -vorschläge, Bewertungen und gemeinsame Entscheidungen durch Abstimmungen. Auch partizipative Haushalte sowie die gemeinsame Erarbeitung von Gesetzen oder Regelungen sind möglich. Nach Angaben des Projekts wird CONSUL Democracy von zahlreichen Städten und Organisationen (u.a. Madrid, München, Buenos Aires und New York City) weltweit eingesetzt. In Deutschland werde die Software bereits von 40 Kommunen eingesetzt.
Das ist deshalb interessant, weil damit eine häufige Einwendung gegen mehr digitale Beteiligung an Gewicht verliert: Man müsse erst grundsätzlich klären, ob und wie Bürger digital beteiligt werden können.
Die technische Antwort lautet längst: Man kann.
Die eigentliche politische Frage lautet daher: Will man es?
2025 erneut auf der Tagesordnung
Bemerkenswert ist, dass die Frage auch fast drei Jahre nach dem einstimmigen Grundsatzbeschluss noch nicht erledigt war. Am 7. April 2025 befasste sich der Rat erneut mit dem Thema. Dabei wurde die Einrichtung eines eigenen Gremiums zur Initiierung von Bürgerbeteiligungsprozessen abgelehnt. Gleichzeitig beschloss der Rat, dass die Verwaltung die bereits bestehenden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung weiterhin wahrnehmen und zusätzlich weitere Möglichkeiten prüfen soll – ausdrücklich genannt wurde dabei beispielsweise die Beteiligungsplattform NRW.
Damit war das Thema also keineswegs vom Tisch. Im Gegenteil: Auch 2025 bestätigte der Rat erneut, dass Bürgerbeteiligung stattfinden und weiterentwickelt werden soll.
Das wirft allerdings eine weitere Frage auf: Was bedeutet „bestehende Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung“ konkret – und wo ist dokumentiert, wann, wie und mit welchem Ergebnis diese Möglichkeiten genutzt wurden?
Denn genau dafür hatte der Rat bereits 2022 einen jährlichen Sachstandsbericht beschlossen.
Schon 2022 war die technische Frage auf dem Tisch
Dass die Stadt technische Möglichkeiten grundsätzlich schaffen kann, zeigte sich übrigens bereits 2022 an anderer Stelle. In der Ratssitzung vom 12. September 2022 wurde unter „Mündliche Anfragen“ nach dem Stand der technischen Umsetzung für das Streaming von Ratssitzungen gefragt. Die damalige Antwort von Bürgermeister Carsten Grawunder war bemerkenswert konkret: An der Installation der Hard- und Software für den Ratssaal in der Alten Post werde gearbeitet. Neben dem Audiosystem sollte kurzfristig auch ein Videosystem mit zwei Kameras installiert werden.
Der Bürgermeister machte allerdings zugleich deutlich, dass der erforderliche politische Beschluss, Rats- und Ausschusssitzungen im Internet zu übertragen, noch nicht gefasst worden sei. Auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen technischer Machbarkeit und politischer Entscheidung. Die Technik kann vorhanden sein. Entscheidend ist, was Politik und Verwaltung daraus machen.
Bürgerbeteiligung ist mehr als Information
Gerade bei diesem Punkt lohnt sich eine begriffliche Trennung. Eine Pressemitteilung auf der städtischen Internetseite ist Information. Ein Facebook-Beitrag ist Information. Ein Newsletter ist Information. Eine Bürgerversammlung, bei der Bürger Fragen stellen können, ist bereits mehr – aber auch sie muss nicht automatisch echte Beteiligung bedeuten.
Beteiligung beginnt dort, wo Bürgerinnen und Bürger systematisch die Möglichkeit erhalten, ihre Sichtweisen, Vorschläge und Prioritäten in einen politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Diskussionen, strukturierte Befragungen, Vorschlagsverfahren, Stellungnahmen, Priorisierungen oder – abhängig vom jeweiligen Gegenstand und dem politischen Verfahren – Abstimmungen.
Und zur seriösen Beteiligung gehört noch etwas: Transparenz darüber, was mit den Beiträgen passiert. Wer Bürger nach ihrer Meinung fragt, sollte anschließend erklären können:
* Wie viele Menschen haben sich beteiligt?
* Welche Vorschläge wurden gemacht?
* Welche Argumente wurden besonders häufig genannt?
* Was davon wurde übernommen?
* Was wurde nicht übernommen – und warum?
* Welche politischen Entscheidungen folgten daraus?
Genau diese Rückkopplung entscheidet letztlich darüber, ob Bürgerbeteiligung als ernst gemeintes demokratisches Instrument wahrgenommen wird oder lediglich als symbolische Beteiligung.
Vier Jahre später ist der Beschluss noch immer relevant
Der einstimmige Ratsbeschluss von 2022 ist deshalb kein historisches Detail. Er ist ein politischer Auftrag. Und dieser Auftrag war ungewöhnlich klar formuliert: Grundsätze für die zukünftige Bürgerbeteiligung wurden beschlossen. Die Verwaltung sollte jährlich über den Sachstand berichten und gegebenenfalls Handlungspotenziale aufzeigen.
Dass 2025 erneut über die Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung gesprochen und dabei sogar Beteiligung NRW ausdrücklich genannt wurde, zeigt zudem, dass der politische Anspruch weiterhin besteht.
Was fehlt, ist vor allem die nachvollziehbare Antwort auf die Frage, wie dieser Anspruch seit 2022 umgesetzt wurde. Nicht nur technisch. Sondern politisch.
Die entscheidende Frage an Verwaltung und Rat
Deshalb wäre es an der Zeit, dass Verwaltung und Rat öffentlich Bilanz ziehen. Welche Beteiligungsverfahren hat es seit dem 20. Juni 2022 gegeben? Wann wurden Bürgerinnen und Bürger aktiv nach ihrer Meinung gefragt? Welche Ergebnisse hatten diese Beteiligungen? Wo wurden Bürgeranregungen in politische Entscheidungen übernommen? Welche jährlichen Sachstandsberichte wurden dem Rat vorgelegt? Welche Handlungspotenziale wurden identifiziert?
Und schließlich: Warum gibt es bislang offenbar kein dauerhaft sichtbares, zentrales Beteiligungsangebot, über das Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar erkennen können, wo und wie sie sich in die Entwicklung ihrer Stadt einbringen können? Auch initiativ?
Die technische Infrastruktur dafür ist vorhanden. Beteiligung NRW steht bereit. Open-Source-Lösungen wie CONSUL Democracy zeigen, dass auch weitergehende Formen digitaler Beteiligung technisch realisierbar sind.
Doch darum geht es im Kern gar nicht. Denn Drensteinfurt hat die Grundsatzentscheidung bereits getroffen. Am 20. Juni 2022 sagte der Rat mit 27 Ja-Stimmen, null Nein-Stimmen und null Enthaltungen Ja zu Grundsätzen für zukünftige Bürgerbeteiligung – einschließlich einer jährlichen Berichterstattung.
Die spannende Frage lautet daher nicht mehr:
„Kann Drensteinfurt Bürgerbeteiligung?“
Sondern:
„Warum wird ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht längst so sichtbar und nachvollziehbar umgesetzt, wie es die Bürgerinnen und Bürger erwarten dürfen?“
Das ist keine technische Frage. Das ist eine Frage politischer Verantwortung.